Gewerbeaufsicht

Gewerbeaufsicht
Ge|wẹr|be|auf|sicht 〈f. 20; unz.〉 staatl. Überwachung des Arbeitsschutzes in den Gewerbebetrieben

* * *

Ge|wẹr|be|auf|sicht, die:
staatliche Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz in Gewerbebetrieben.

* * *

Gewerbeaufsicht,
 
die staatliche Aufsicht über Gewerbebetriebe, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der in der Gewerbeordnung und zahlreichen anderen Vorschriften enthaltenen arbeits- und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen. Für die Gewerbeaufsicht sind bundesgesetzlich besondere Beamte vorgesehen (§ 139 b Gewerbeordnung), denen die Aufsicht über die Ausführung einzelner gesetzlich bestimmter Vorschriften obliegt; daneben haben die Länder Gewerbeaufsichtsämter als untere Sonderbehörden eingerichtet, denen weitere Zuständigkeiten durch Landesrecht übertragen sind. Sie haben als »technische« Behörden polizeiliche Befugnisse und können jederzeit die Betriebe in Augenschein nehmen, v. a. wegen des Arbeits-, Strahlen- und Maschinenschutzes, teilweise auch wegen des Immissionsschutzes. Die Gewerbeaufsichtsämter unterstehen je nach Landesrecht unmittelbar den für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung oder für innere Angelegenheiten zuständigen Ministerien, den Landesgewerbeaufsichtsämtern oder den Regierungs-Präsidien. In einigen Bereichen wird die Gewerbeaufsicht von Sonderaufsichtsbehörden wahrgenommen, so z. B. für den Bergbau durch die Bergämter und für die Seeschifffahrt durch die Seemannsämter.
 
In Österreich bestehen keine besonderen Gewerbeämter. Die Gewerbeaufsicht obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, die Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen den Arbeitsinspektoraten.
 
In der Schweiz obliegt die Gewerbeaufsicht vorwiegend kantonalen, zum Teil auch kommunalen Behörden. Die Organe des Bundes üben lediglich eine Oberaufsicht aus. Die Ordnung der Gewerbeaufsicht ist deshalb von Kanton zu Kanton teilweise sehr unterschiedlich.

* * *

Ge|wẹr|be|auf|sicht, die: staatliche Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz in Gewerbebetrieben.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gewerbeaufsicht — Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits , Umwelt und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz oder als Staatliches Umweltamt… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbeaufsicht — staatliche Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die zuständigen G. Behörden (§ 139b GewO). Der ⇡ Betriebsrat hat Personen der G. durch Anregung und Beratung zu unterstützen (§ 89 BetrVG). Vgl.… …   Lexikon der Economics

  • Gewerbeaufsicht — Ge|wẹr|be|auf|sicht, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht — Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) ist eine Landesbehörde des Landes Rheinland Pfalz. Sie ist dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz nachgeordnet. Das Amt hat seinen Hauptsitz in Mainz mit… …   Deutsch Wikipedia

  • medizinische Gewerbeaufsicht — (f) eng medical inspectorate of labour …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Gewerbeinspektion — ⇡ Gewerbeaufsicht …   Lexikon der Economics

  • Gw.-Aufs. — Gewerbeaufsicht EN industrial control, trade inspection …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Gewerbeaufsichtsamt — Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits , Umwelt und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz oder als Staatliches Umweltamt… …   Deutsch Wikipedia

  • ArbStättV — Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt die EU Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. Basisdaten Titel: Verordnung über Arbeitsstätten Kurztitel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsstättenrichtlinien — Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind Ergänzungen zur Arbeitsstättenverordnung, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Gemäß § 8 Übergangsvorschriften der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom 12.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”